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Bestätigen Sie zunächst, was im Status tatsächlich steht

Lesen Sie die Live-Mitteilung

  • Prozessor- und Kartennetzwerk, falls angezeigt
  • Aktueller Grund und Fallnummer
  • Ob es sich hierbei um dieselbe Transaktion wie im früheren Streitfall handelt
  • Neue Antwortfrist und verfügbare Maßnahmen
  • Ob das Portal nach neuen Beweisen, einer Antwort auf die früheren Beweise oder einer Accept/decline-Entscheidung fragt

Lesen Sie die erste Antwort noch einmal mit neuen Augen

  1. 01
    Vergleichen Sie die Behauptung

    Hat der Kunde einen anderen Grund oder eine neue Tatsachenbehauptung vorgebracht?

  2. 02
    Finden Sie die Lücke

    Welcher Satz in Ihrer ersten Antwort wird nicht durch ein beschriftetes Anlage unterstützt?

  3. 03
    Aktualisieren Sie nur das, was sich geändert hat

    Fügen Sie neue, transaktionsbezogene Beweise oder Klarstellungen hinzu; Begraben Sie den Originalbeweis nicht in der Wiederholung.

  4. 04
    Folgen Sie dem Portal

    Vor Ablauf der Frist über den angegebenen Workflow des Auftragsverarbeiters einreichen oder akzeptieren.

Was gehört in die zweite Paket

  • Die ursprüngliche Antwort oder eine kurze Zusammenfassung der Händlerposition
  • Die neue Mitteilung oder Forderung, die einer Antwort bedarf
  • Die stärksten Originalausstellungen, nur wenn das Portal dies zulässt oder anfordert
  • Neue Beweise, die direkt auf die geänderte Behauptung eingehen
  • Eine kurze Chronologie, die zeigt, was zwischen der ersten Antwort und dem neuen Status passiert ist

Wenn der Fall lediglich als „verloren“ und nicht als „eskaliert“ markiert wird, verwenden Sie Verlorener Chargeback: Was ist als Nächstes zu tun?. Wenn er noch offen ist, erklärt der Leitfaden zu Chargeback-Fristen, warum die Frist in Ihrem Portal wichtiger ist als eine allgemeine Schätzung im Internet. Für die schriftliche Antwort beginnen Sie mit der Vorlage für Chargeback-Antwort und Widerlegungsschreiben und halten Sie die Anlagen in einem prüfbaren Antwortpaket zusammen.

Überprüfen Sie den Streit noch einmal